Sonderzahlung

Der Begriff Sonderzahlung findet sich in der Fachliteratur in zweifacher Bedeutung. Einmal wird er bei der Rückzahlung von Kredit verwendet (hauptsächlich wird jedoch im Finanzbereich der Begriff der Sondertilgung verwendet). In der Regel zahlt ein Kreditnehmer entsprechend dem Rückzahlungsplan monatliche Raten an seinen Kreditgeber, die seine zurückzuzahlende Kreditsumme ständig vermindern. Treibt der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit einen größeren Geldbetrag auf (Erbschaft, Gewinn), kann er den Kredit, um Kosten zu sparen, mit einem Schlag oder zum Teil ablösen. Diese Zahlung vor der eigentlichen Fälligkeit nennt man Sonderzahlung. Im Kreditvertrag ist vereinbart, wie ein Leisten einer Sonderzahlung möglich ist und welche Gebühren in einem solchen Fall berechnet werden. Die Bank kann eine Entschädigung für entgangenen Gewinn aus der Geldverleihe verlangen. Ein weiteres Auftreten von Sonderzahlung findet sich, wenn Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt ihrer Beschäftigten mit extra Zahlungen aufstocken. Eine solche Zahlung als zusätzliche Form der Arbeitnehmervergütung kann Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Prämien sowie Zulagen sein.

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