Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung, auftretend im unternehmerischen Bereich, tritt der Kreditnehmer eine Forderung an einen Dritten ab, die noch nicht ausgeglichen ist. Der Kreditnehmer will bei einer Bank einen Kredit aufnehmen, für die er in der Regel Sicherheiten benötigt. Kann er keine Sicherheiten (einen Bürgen, eine Immobilie, andere Vermögenswerte von großem Wert) aufbringen, die sich zur Kreditbesicherung eignen, darf er bestehende Geldforderungen an einen Dritten abtreten. Die Abtretung der jeweiligen Forderung gewährt Kreditgebern einen Anspruch, wenn der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten ihm gegenüber nicht bezahlt. Diese abgetretene Forderung als Sicherheitsabtretung ist meist eine Rechnung mit einem in der Zukunft liegenden Zahlungstermin. Das wird auch stille Zession genannt. Die Sicherungsabtretung stellt eine Möglichkeit der kurzfristigen Finanzierung dar, um Liquiditätsengpässe zu regulieren. Der Kreditnehmer muss nicht auf die Rechnungserfüllung durch den Kunden warten, sondern hat vor einem fälligen Termin Geldmittel für seinen betrieblichen Prozess zur Verfügung, für die er jedoch Zinsen an den Geldgeber zahlen muss.

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