Notarbestätigung

Eine Notarbestätigung wird im Rahmen des Immobilienkaufes mittels Kreditfinanzierung von einer Bank benötigt und von einem Notar als schriftliche Bestätigung vorgelegt. Diese schriftliche Bestätigung verbürgt die Eintragung einer Grundschuld in der vorgeschriebenen Reihenfolge. Vor dem Ausstellen der Notarbestätigung prüft der Notar, ob beim Grundbuchamt anderweitige Anträge vorliegen. Der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks, der aufgrund der hohen Kaufsummen mit fremdem Kapital finanziert wird, macht das Einbringen geeigneter Sicherheiten erforderlich. Die Bank besteht in der Regel auf einen Grundschuldeintrag, der ins Grundbuch eingetragen wird. Damit erhält die Bank für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ein Zugriffsrecht auf das Grundstück einschließlich der Immobilien. Die Bank darf dann pfänden und verwerten. Unmittelbar vor der Kreditauszahlung ergibt sich das Problem, dass die Grundschuldeintragung unbedingt vor einer Kreditauszahlung erfolgt sein muss. Die Bank gibt sich mit der Notarbestätigung als Bestätigung für die Grundbucheintragung zufrieden, auch wenn die konkrete Eintragung noch aussteht.

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