Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten sind die Summe aller Maßnahmen. Sie sollen den Kreditgeber vor eventuellen Verlusten schützen, wenn der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, den ihm gewährten Kredit zurückzuführen.

Folgende gibt es:

  • Immobilien
  • Mobilien
  • Rechte
  • Forderungen
  • Ansprüche
  • Grundpfandrechte
  • Ersatzsicherheiten.

Die Bankinstitute erklären ihr Sicherheitsbedürfnis aus der Sicht der Kreditvergabe. Ein Kreditnehmer kann deshalb die Verhandlungen bei einer Bank nur bedingt bestimmen. Inwieweit die Bank von seinem Verhandlungsgeschick beeindruckt wird, zeigt sich letztendlich im Verlangen von Kreditsicherheit. Zur Kreditsicherheit zählt die Bürgschaft. Der Kreditnehmer hat für einen Bürgen zu sorgen, mit dem die Bank einen Vertrag über eine Bürgschaft schließen kann. Damit wird der Bürge Teil der Kreditsicherheit, da er der Bank einen Anspruch auf die Tilgung des Kredits sichert. Eine weitere Kreditsicherheit ist das Pfandrecht, bei der Sachgegenstände und Wertpapiere sowie Grundstücke verpfändet werden. Wenn der Kredit fällig wird, befriedigt sich die Bank aus dem Erlös der Verwertung der Pfänder. Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um die Übereignung beweglicher Sachen. Das können Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Maschinen und Waren sein. Das Eigentum der Sachen wird auf die kreditgebende Bank übertragen, ohne dass eine direkte Übergabe der Sachen erfolgt.

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