Kredit-Andienungsrecht

Ein Kredit-Andienungsrecht gibt es nicht. Einen Kredit zum Andienungsrecht sieht die Erklärung in der Fachliteratur ebenso wenig vor wie einen Kredit, der Andienungsrecht hervorbringen würde. Das Andienungsrecht entsteht unter anderem bei Abschluss von Leasinggeschäften, da sie der Leasinggesellschaft ein Recht verbriefen, das Leasing-Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit an den Leasing-Nehmer zu veräußern. Es bezeichnet keine Pflicht, sondern lediglich ein Recht. Üblicherweise wird bei Leasinggeschäften ein entsprechendes Leasing-Objekt für eine bestimmte Zeitdauer vom Leasinggeber an den Leasingnehmer zu dessen weiterer Verwendung gegeben. Der Leasing-Nehmer zahlt regelmäßig eine vereinbarte Leasing-Rate, die der Amortisierung des jeweiligen Wertes eines Leasingobjektes dient. Meist wird bei Vertragsabschluss eine Leasing-Sonderzahlung fällig, die mit den Leasingraten verrechnet, bei Vertragsende einen Endbetrag ergeben, der noch einen offenen Restwert enthält. Zu diesem errechneten Restwert kann der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer das Leasing-Fahrzeug / Objekt am Ende der Vertragslaufzeit andienen, entsprechend verkaufen. Dieses Recht stellt das Andienungsrecht dar.

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