Kontokorrent

Der Begriff Kontokorrent (Kontokorrentkonto, Girokonto) bezeichnet ein nach dem Handelsgesetzbuch (§§ 355 ff. HGB) geführtes Konto. Auf dem Kontokorrent zeigen sich laufend alle Leistungen und Ansprüche einschließlich der Zinsen. Demnach werden beiderseits Forderungen und Verbindlichkeiten für eine bestimmte Zeitdauer gegeneinander aufgerechnet. Das Kontokorrent bezeichnet demnach ein Bankkonto in laufender Rechnung, was für ein Girokonto nach Bürgerlichem Gesetzbuch gilt, das auch gleichzeitig ein Kontokorrentkonto ist. Der Begriff unterscheidet ein Bankkonto aus Sicht der Rechnungsstellung. Verschiedentlich wird eine Abgrenzung von Firmen- sowie Privatkunden definiert. Firmenkunden ist in der Regel die Bezeichnung Kontokorrentkonto vorbehalten. Für Privatkunden wird üblicherweise die Bezeichnung Girokonto verwendet. Beim Kontokorrent sind wenigstens einmal im Jahr die gegenseitigen Ansprüche zu saldieren, das heißt aufzurechnen. Wird dieser Saldierung nicht widersprochen und somit eine Anerkennung erzeugt, gilt die Rechnung in ihrer Gesamtheit als rechtmäßig und nicht pfändbar. Somit wird eine neue Rechnung vorgetragen. Mit dem Kontokorrentkonto werden im Allgemeinen die Bankgeschäfte abgewickelt.

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