Innengesellschaft

Eine Innengesellschaft entsteht selbst ohne ausdrückliche Vertragsvereinbarung und kann im Vergleich zu anderen Gesellschaften (zum Beispiel GmbH mit Erstellung von Gesellschaftervertrag und Kapitalhinterlegung) schnell und unkompliziert gegründet werden. Das Bestehen zeigt sich beispielsweise, wenn die beteiligten Personen nach außen nur im Namen eines Gesellschafters aktiv werden. Die Innengesellschaft ist im Allgemeinen eine Gesellschaft, deren Auftreten als Gesellschaft nach außen nicht unbedingt vorgesehen ist. Sie tritt in unterschiedlichen Formen von Arbeitsgemeinschaften im Bauwesen und als stille Gesellschaften sowie von Nutzungsgemeinschaften und Bauherrengemeinschaften oder von Gemeinschaftspraxen auf. Selbst innerhalb der Familie kann eine Innengesellschaft entstehen, wenn Eheleute oder Familienangehörige bewusst das Vermögen eines anderen Angehörigen der Familie fördern. Das kann zum Beispiel beim Erwerb von Wohneigentum der Fall sein. Das Entstehen einer Innengesellschaft kann sowohl verschiedene operative als auch strategische Gründe haben. Soll aus strategischen Gründen eine Innengesellschaft gegründet werden, dann geht es vor allem darum, das Geschäftsziel nicht öffentlich zu machen.

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