Geschäftsführender Gesellschafter

Bei der Rechtsform GmbH kann es mehrere Gesellschafter geben, die sich mit Anteilen am Unternehmen beteiligen. Nicht jeder Gesellschafter möchte sich dabei aktiv an der täglichen Unternehmensführung beteiligen. Als sogenannter stiller Gesellschafter nutzt er seine Anteile vornehmlich zur Erzielung von Gewinn. Da jedes Unternehmen geleitet werden muss, wird ein ausschließlich angestellter Geschäftsführer oder ein geschäftsführender Gesellschafter mit der Unternehmensführung betraut. Ein geschäftsführender Gesellschafter ist Besitzer von Gesellschaftsanteilen sowie Geschäftsführer eines Unternehmens zugleich, was in einer Rechtsform wie eine GmbH auftreten kann. Ein geschäftsführender Gesellschafter befindet sich in zweifacher rechtlicher Beziehung zum Betrieb, die verschiedene Pflichten hervorbringen, welche unter Beachtung etwaiger Interessenkonflikte zu erfüllen sind. Als geschäftsführender Gesellschafter erstreckt sich eine Haftung nicht nur auf das eingebrachte Anteilskapital, sondern es sind die Sorgfaltspflichten eines Unternehmers zu beachten. Führt eine Verletzung dieser zur Insolvenz des Unternehmens, muss der mit Schadensersatzforderungen rechnen. Letztlich ist der Geschäftsführer unabhängig von Mitentscheidungen der Gesellschafter für das Unternehmen haftbar.

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