Eigentümer Grundschuld

Nach deutschem Sachenrecht ist eine eine Grundschuld, die auf den Namen des Grundstückeigentümers in das Grundbuch eingetragen ist. Einer Grundschuld steht nicht zwangsläufig eine persönliche Forderung gegenüber, wie das z. B. bei der Hypothek der Fall ist.

Gründe für Eintragung einer :

  • Sicherung einer höheren Rangstelle für spätere Kreditaufnahme
  • Schenkung oder Erbschaft vom ursprünglichen Kreditgeber.
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