Bürgschaftsgebühr

Die Bürgschaftsgebühr beschreibt eine laufende oder Einmalgebühr, die den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und die Risikoübernahme abdeckt. Die Gebühr der Bürgschaft zahlt immer der Darlehensnehmer. Die Aufnahme eines Kredites ist üblicherweise nur mit guter Bonität des Antragstellers möglich, welche die Bank vor Erteilung eines gewünschten Betrages genaustens prüft. Die Banken führen eine umfassende Bonitätsprüfung durch, um die Absicherung der Kreditsumme festzustellen. Das Beibringen von Sicherheiten erhöht in jedem Falle eine Kreditwürdigkeit. Ist ein Nachweis von Sicherheiten nicht möglich, besteht die Möglichkeit, dass ein beigebrachter Bürge eine entsprechende Bürgschaft in der Höhe des Kreditbetrages übernimmt. Der Bürge unterzieht sich ebenso einem Verfahren der Bonitätsprüfung, was für die Bank weitere Kosten erzeugt, die sich letztlich in der Bürgschaftsgebühr niederschlagen. Durch die Bürgschaftsgebühr werden die entstandenen Kosten für alle Prüfungsaufwände abgegolten, da die Bank diese Kosten, die nicht in das Kreditangebot (egal ob mit oder ohne Bürgen) eingerechnet werden, nicht übernehmen wird.

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