Besitzkonstitut

Das Besitzkonstitut bezeichnet ein Rechtsverhältnis zwischen Erwerber eines Sachgutes und Eigentümer, welches Aussagen zu Besitz und Gebrauch sowie Nutzung macht. Der Unterschied zum Verkauf besteht darin, dass beim Besitzkonstitut das Gut oder der Gegenstand in Verwaltung und Verantwortung (Obhut) des Eigentümers weiter genutzt wird, ähnlich einer Sicherungsübereignung. Das Besitzkonstitut ist inhaltlich in den Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Das Besitzkonstitut beschreibt einen Übergabeersatz beim Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Hat ein Eigentümer eine Sache in Besitz und möchte dies auch nach einer Eigentumsübertragung / Sicherungsübertragung so belassen, vereinbart er mit dem jeweiligen Erwerber (Mieter, Vermieter, Verpächter) ein Rechtsverhältnis, welches ihm den mittelbaren Besitz an der Sache sichert (§ 930 BGB). Beim Mietvertrag fungiert der Mieter als Besitzmittler, der eine gemietete Wohnung für den Vermieter in Besitz nimmt. Bei der Sicherungsübereignung stellt sich ein Besitzkonstitut ein, indem ein Gläubiger zum mittelbaren Besitzer eines Sachgutes wird, welches sich davor im Besitz des Schuldners befand.

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