Avalgebühr

Im Handelsverkehr wird gelegentlich zur Absicherung oder Bürgschaft ein Aval gebraucht, das mit einer Avalgebühr belastet wird. Das Aval stellt normalerweise eine Bank oder Kreditinstitut aus. Die Geschäftsbank schließt mit ihrem Kunden einen Avalvertrag ab, in dem die Bank verbürgt, für eine bestimmte Leistung oder ein Geschäft einzustehen beziehungsweise eine Garantie an einen genannten Dritten auszusprechen. Die Bank wird die Bürgschaft erst einlösen müssen, wenn der Kunde die im Avalvertrag bestimmte Leistung nicht erbringt. Die Bank verlangt für die nicht kostenlose Garantieleistung eine Avalgebühr. Diese Avalgebühr beträgt üblicherweise zwischen 1 und 2,5 % pro Jahr des jeweils vereinbarten Avalbetrages. Selbst wenn das Handelsgeschäft optimal verläuft und ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann (die Bank nicht aktiv eingreifen muss), berechnet die Bank diese Gebühr. Kommt es zum seltenen Fall, dass die Bank für die Bürgschaft mit Auszahlungen an den Dritten beansprucht wird, werden dem Kunden noch weitere Gebühren und Kosten für Zinsen und ähnliches auferlegt.

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