Auszahlungsvoraussetzung

Jeder Kreditnehmer, ob Privatperson oder Unternehmen, der einen Kredit bei einem Bank-, Kreditinstitut oder anderen Anbieter aufnimmt, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um letztlich eine Auszahlung zu erhalten. Als Auszahlungsvoraussetzung bedarf jeder Kredit einer bankinternen Genehmigung, welche mit Anfertigen der Kreditunterlagen beim Kreditgeber praktisch vonstatten geht. Die Dokumente, die ausgefertigt werden müssen, umfassen natürlich den Kreditvertrag einschließlich aller Belege und Unterlagen für die Sicherheiten zu deren Prüfung und Übereignung. Zu den Unterlagen werden Blankowechsel, Pfandurkunden, Bürgschaftserklärungen und andere Schriftstücke gezählt. Eine Auszahlungsvoraussetzung ist die Vollständigkeit aller vorzulegenden Sicherheiten sowie ihrer vorausgegangenen Prüfung. Ist das Stellen von Bürgen vorgesehen, müssen deren schriftlichen Verpflichtungen vorliegen. Vollständige Unterlagen für die Besicherung auf Grundstücke beziehungsweise Liegenschaften bilden eine weitere wichtige Auszahlungsvoraussetzung. Wird ein Einkommensnachweis verlangt, müssen Kontoauszüge vorgelegt werden. Ist ein Einverständnis zu einer Lohnpfändung Vertragsbestandteil, muss dies mit Unterschrift vorgelegt werden. Diese Formalitäten sowie weitergehende Bestimmungen sind im Kreditantrag explizit definiert.

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