Abschreibung

Die Abschreibung ist im betrieblichen Rechnungswesen zu finden, sie wird häufige auch als AfA, das heißt Absetzung für Abnutzung, bezeichnet. Betriebswirtschaftlich stellt sie einen Aufwand dar und mindert somit den zu versteuernden Gewinn. Das deutsche Steuerrecht sieht feste Regeln vor, wann und in welcher Höhe eine Wertminderung aufgrund der Alterung beziehungsweise Abnutzung eines Gegenstandes in der Bilanz gebucht werden darf. Die Regelungen hierfür sind in sogenannten Abschreibungstabellen zu finden. Neben regulären Abschreibungen sind auch Sonderabschreibungen möglich. Grundsätzlich ist eine Unterscheidung in lineare und degressive Abschreibung möglich. Bei der ersten Variante werden die Anschaffungskosten auf eine festgelegte Zeit gleichmäßig verteilt. Bei der degressiven Abschreibung hingegen wird berücksichtigt, dass die meisten Gegenstände in den Anfangsjahren einen höheren Wertverlust haben. Aus diesem Grund wird der Wert des Vermögensgegenstandes prozentual vom Buchwert, dies entspricht dem Zeitwert des Gegenstandes, abgeschrieben. Diese Vorgehensweise bewirkt, dass sich die anfänglichen Gewinne und somit auch Steuern verringern.

Kredit­vergleich
Kostenlos und schufaneutral
mit Online-Sofortzusage