Kreditabnahmeverpflichtung

Kreditabnahmeverpflichtung meint eine Verpflichtung zur Abnahme und zugleich der Inanspruchnahme eines Kredits durch den Kreditnehmer. Zu der Abnahmeverpflichtung vom Kredit wird vorher ein Zeitraum festgelegt, in welchem der Kreditnehmer den vereinbarten Kreditbetrag annehmen und in Anspruch nehmen muss. Diese Abnahmeverpflichtung wird im Kreditvertrag schriftlich festgelegt. Dabei wird häufig eine Standardklausel verwendet, welche den Kreditnehmer über die Verpflichtung informiert. Zudem muss der Kreditnehmer diesen Kreditvertrag und damit auch die Abnahmeverpflichtung vom Kredit durch seine Unterschrift bestätigen. Ist der Kreditgeber ein Kreditinstitut, so erfolgt die Übereignung des Kredites in der Regel durch eine Überweisung auf das Girokonto des Kunden. Daher erfolgt die Erfüllung der Abnahmeverpflichtung bei den Kreditgeschäften häufig automatisch. Allerdings gibt es auch andere Kreditarten, welche eine aktive Annahme durch den Kreditnehmer erfordern. Dies ist zum Beispiel bei einem Sofortkredit der Fall, bei welchem der Kreditnehmer den Kredit persönlich an der Kasse des Kreditinstitutes abholen muss.

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