Ratgeber

Bedarfsanalyse Berufliche Auszeit

Wenn Sie auch einmal aus Ihrem Alltag ausbrechen möchten, sollten Sie auf jeden Fall vorher gut planen. Damit die Berufliche Auszeit für Sie wie ein langer Urlaub wird und Sie sich erholen können, sollten Sie entsprechend vorsorgen. Wir zeigen Ihnen hier, welche Versicherungen für Sie unverzichtbar und welche hingegen nicht wirklich notwendig sind.

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Erläuterung:
absolut notwendig meist notwendig nur im Einzelfall notwendig

Versicherungen bei beruflicher Auszeit bzw. für Arbeitslose

Wer gezwungen ist, eine berufliche Auszeit zu nehmen oder diese bewusst nimmt, stellt sich die Frage nach möglichen beziehungsweise erforderlichen Versicherungen für Arbeitslose. Personen, die im Vorfeld eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben, können im Rahmen einer gezwungenen beruflichen Auszeit tendenziell deutlich besser abgesichert werden als Arbeitslose ohne entsprechenden Versicherungsschutz. Versicherungen für Menschen ohne Arbeit legen den Fokus weniger auf einmalige monetäre Auszahlungen, sondern vielmehr auf die Weiterzahlung von Verbindlichkeiten. Versicherungsnehmer mit Lebens- und Gebäudeversicherungen können vor der Arbeitslosigkeit beispielsweise Versicherungen für Arbeitslose wählen, die entsprechende Zahlungen weiterführen. Dasselbe Modell bietet sich mit Bezug auf eine Kreditfortzahlung im Fall der Arbeitslosigkeit an, wobei entsprechende Gläubiger analog zum gewählten Versicherungsschutz bedient werden. Gleiches gilt für eine Weiterzahlung von Miete oder anderen Verbindlichkeiten. Zweckgebundene oder freie Versicherungen für Personen ohne Arbeit können sich daher auszahlen und im Problemfall effektiv finanziell unterstützen.

ALG II-Empfänger sind automatisch in der gesetzlichen Kranken- wie auch Pflegeversicherung pflichtversichert, sodass hier keine weiteren Kosten einkalkuliert werden müssen. Zu den obligatorischen beziehungsweise sehr sinnvollen Versicherungen für Arbeitslose bzw. bei Arbeitslosigkeit gehören Haftpflicht- und Rentenversicherung, wobei letztere ebenfalls vom Träger der Hartz-IV-Leistungen übernommen wird. Eine private Unfallversicherung sollte ebenso wie eine Rechtsschutzversicherung erwogen werden, da Arbeitslose in Bezug auf Unfälle ausschließlich auf dem Weg zur und von der Agentur für Arbeit versichert sind. Insbesondere bei begrenztem Budget empfiehlt sich eine Bedarfsanalyse, wobei der potenzielle Versicherungsnehmer schnell erkennen kann, welche Versicherungen für ihn obligatorisch und welche fakultativ sind.

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