Vorlasten

Vorlasten sind Belastungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Dies sind beispielsweise Grundschulden, aber auch wert mindernde Rechte wie Wohnrecht, Leibrente oder Nießbrauch. Maßgeblich für den Rang ist meistens das Eintragungsdatum. Alle diese Rechte können aber auch hinter ein neu einzutragendes Recht zurücktreten. Dies muss jedoch einzeln mit den Gläubigern verhandelt werden.

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