Vorfinanzierungskredit

Kredite von z.B. Bausparkassen, die den Finanzierungsbedarf vor Zuteilung der Bausparsumme, decken. Vorfinanzierungskredite dürfen, soweit sie das Bausparguthaben übersteigen, nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Der Unterschied zum Zwischenkredit liegt darin, dass beim das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht angespart sein muss. Meist erfolgt die Besicherung durch Zession (Abtretung) der Rechte aus dem Bausparvertrag - sowie im Falle das das Darlehen das Bausparguthaben übersteigt - durch Bestellung einer Grundschuld.

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