Bürgschaft

Ein Bürge verpflichtet sich durch einen Bürgschaftsvertrag gegenüber einem Darlehensgeber, für die Erfüllung einer näher bezeichneten Verbindlichkeit oder Verpflichtung des Darlehensnehmers einzustehen.

Somit dient eine zur Sicherung einer Forderung des Gläubigers (z.B. eine Bank) bei Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Schuldners. In der Regel verlangt der Darlehensgeber eine so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss. Der Bürge erhebt für die eingegangene eine Bürgschaftsgebühr.

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