Avalgebühr

Für die Bereitstellung eines Darlehens kann eine Bank eine Bürgschaft verlangen. Für diese Bürgschaft, bzw. der Übernahme des Risikos bei Ausfall der Leistung sowie dem Prüfungs- und Verwaltungsaufwand kann der Bürge (z.B. ein Kreditinstitut) eine einmalige bzw. laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr) erheben, die vom begünstigten Darlehensnehmer zu entrichten ist.

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