Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen
Herstellungskosten, die unmittelbar im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes anfallen und der Erhaltung des Gebäudes dienen, bezeichnet man als Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen.
Insbesondere nachgeholte, vom Verkäufer zurückgestellte Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten.
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