Anspruch auf weitere Darlehen

Wenn Sie Anspruch auf weitere Darlehen haben, können diese Darlehen Ihre monatliche Belastung senken, da sich die Höhe des neu aufzunehmenden Kredites vermindert. Addieren Sie die Höhe der Ihnen zustehenden Darlehen zu Ihrem verfügbaren Eigenkapital.

Folgende Darlehensansprüche können bestehen:

  • Bauspar-Darlehen: Wenn Sie in der Vergangenheit einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, sollten Sie sich bei Ihrer Bausparkasse erkundigen, wann und in welcher Höhe das Darlehen zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Arbeitgeber-Darlehen: Manche Arbeitgeber fördern durch zinsgünstige Darlehen den Erwerb von eigengenutztem Wohnraum. Fragen Sie bitte in Ihrer Personalabteilung nach den Bedingungen zur Gewährung eines solchen Darlehens.
  • Verwandten-Darlehen: Kredite innerhalb der Verwandtschaft, z.B. von den Eltern, müssen hier aufgeführt werden, wenn diese zurückbezahlt werden müssen. Meist sind diese Darlehen zinslos bzw. besonders zinsgünstig. Jedoch belastet die Tilgung die Ausgabenseite. Geschenkte Gelder zählen zum Eigenkapital und sind dort zu listen.
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