Schlechtwettergeld Rente

Schlechtwettergeld ist der Vorläufer des heutigen Winterausfallgeldes, das Beschäftigte im Baugewerbe erhielten, wenn aufgrund schlechter Witterungsbedingungen in der Zeit zwischen dem 01.01. und dem 31.12. nicht gearbeitet werden konnte. Es war nicht immer selbstverständlich, dass das Schlechtwettergeld die Rente erhöhte. Bis 1978 galten die Zeiten, in denen Schlechtwettergeld bezogen wurde, nur unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeiten für die Rente. Pflichtbeiträge, die bezahlt werden mussten, gab es nicht beim Empfang von Schlechtwettergeld. Rente konnten die Betroffenen jedoch trotzdem unter gewissen Voraussetzungen auch für diese Anrechnungszeiten erhalten, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen Monat unterbrochen wurde. Seit dem 01.01.79 wurden auch Beiträge vom Schlechtwettergeld für Rente Pflicht. Die Höhe der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung richtete sich nach der Höhe des empfangenen Schlechtwettergeldes. In der Regel erhielten Arbeitnehmer im Baugewerbe ein Schlechtwettergeld in Höhe von 67 % ihres letzten Nettoentgelts. Die Beiträge, aufgrund derer das Schlechtwettergeld die Rente erhöhte, wurden ausschließlich vom Arbeitgeber entrichtet.