Pflegesatz Rentenversicherung

Der Pflegesatz einer Rentenversicherung / Sozialversicherung kommt im Gesundheitswesen vor und bezeichnet eine Form der Vergütung. Weitere Vergütungsformen sind als Fallpauschale oder Komplexpauschale bekannt. Der Pflegesatz einer Rentenversicherung / Sozialversicherung stellt eine gleichbleibend hohe Vergütung für jeden einzelnen Kalendertag während der Aufenthaltsdauer in einer Einrichtung wie Krankenhaus oder Pflegeheim sowie Tagesklinik dar. Dabei können diese Institutionen einen Antrag auf Überprüfung beziehungsweise Neufeststellung des Pflegesatzes stellen, wenn sich entsprechende Voraussetzungen ändern. Die Bundespflegesatzverordnung regelt neben dem Pflegesatz einer Rentenversicherung auch die genauen Vorgaben für die pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhausvergütung. Hierzu zählen die maximalen Vergütungen für Ärzte und Unterkunft sowie Verpflegung. Kosten für Medikamente während stationärer Krankenhausaufenthalte gehören dazu. Neben den Pflegesätzen dürfen Wahlleistungen berechnet werden. Pflegesätze als monatliches Pflegegeld in drei Stufen mit unterschiedlich hohen Beträgen gelten für den Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Bereich der Grundsicherung für Rentner kommt es zur Leistungsgewährung auf der Grundlage eines Regel- bzw. Pflegesatzes.