Pauschbetrag Vorsorge

Der Pauschbetrag Vorsorge ist ein Betrag zum pauschalen Steuerabzug der Vorsorgeaufwendungen. Er richtet sich in seiner Höhe nach dem zu versteuernden Bruttoeinkommen und wird vom Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berechnet. Als Sonderausgaben können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung und unter gewissen Umständen auch für eine kapitalbildende Lebensversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Überschreiten die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen den Pauschbetrag Vorsorge, so werden sie in voller Höhe anerkannt. Wird der Pauschbetrag Vorsorge aber nicht durch die vom Steuerpflichtigen geleisteten, tatsächlichen Zahlungen ausgeschöpft, so kommt es auf jeden Fall zur Anrechnung des gesamten ermittelten Pauschalbetrages. Ein Nachweis über die getätigten Ausgaben für Vorsorgezwecke ist in diesem Fall durch den Steuerpflichtigen nicht zu erbringen. Bei der Berücksichtigung als Sonderausgaben wird zwischen Ausgaben zur Basisversorgung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Zur Basisversorgung zählen alle Versicherungen für die Altersvorsorge.