Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebenenrenten

Witwen, Witwer und Waisen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, können ein eigenes Einkommen erzielen, ohne dass dadurch die Hinterbliebenenrente beeinträchtigt wird, wenn sie die Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebenenrenten nicht überschreiten. Wird die Hinzuverdienstgrenze durch eigene Einkünfte überschritten, so erfolgt genauso wie bei der vorzeitigen Altersrente eine Rentenkürzung. Die Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebenenrenten wird von der Bundesregierung jährlich neu festgelegt und beträgt seit dem 01.07.09 für Witwer und Witwen 701,18 EUR in den alten sowie 616,18 EUR in den neuen Bundesländern. Die Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebenenrenten erhöht sich bei verwitweten Personen, wenn im Haushalt Kinder leben, um 148,74 EUR in den alten und 130,70 EUR in den neuen Bundesländern. Waisen dürfen einen Betrag von 467,46 EUR in den alten und 410,78 EUR in den neuen Bundesländern verdienen, ohne dass eine Kürzung der Hinterbliebenenrente erfolgt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Waisen ein Einkommen in unbegrenzter Höhe erzielen. Sozialleistungen und steuerlich geförderte Altersversorgungsbezüge werden nicht berücksichtigt.