Berufsunfähigkeitsrente

Bereits jeder vierte Arbeitnehmer ist gezwungen, wegen einer schweren Erkrankung vorzeitig aus seinem Berufsleben auszusteigen. Krankheiten wie Krebsleiden, Herz- und Kreislaufbeschwerden, Störungen des Bewegungsapparates und psychische Probleme gehören zu den Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Damit dem Betroffenen kein sozialer Abstieg droht, tritt die Berufsunfähigkeitsrente in Leistung. Der Invaliditätsschutz bildet eine wertvolle Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung, wenngleich die Berufsunfähigkeitsrente langfristig nicht mehr greifen wird. Zu Beginn des Jahres 2001 wurde die bisherige Berufsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt. Weiterhin gilt eine modifizierte Berufsschutzregelung für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und als berufstätig im Sinne des bis Ende 2000 geltenden Rechts eingestuft sind. Dieser Personenkreis kann ab 1. Januar 2001 auf der Basis einer so genannten Vertrauensschutzregelung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Hart betroffen sind junge Arbeitnehmer, weil ein Rentenanspruch erst dann besteht, wenn über einen Zeitraum von wenigstens fünf Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde.