Beitragszusage Rente

Mit der Beitragszusage zur Rente sichert sich der Arbeitnehmer eine Mindestleistung, die im Ruhestand die immer schmaler ausfallende gesetzliche Rente aufstocken soll. Der Gesetzgeber hat mit der Beitragszusage zur Rente mit Mindestleistung festgesetzt, dass eine betriebliche Altersvorsorge auch dann vorliegt, wenn sich der jeweilige Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beiträge in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zu zahlen. Zusätzlich muss die Garantie gewährleistet werden, dass zum Ende der Lebensarbeitszeit und zur Rente hin wenigstens der Betrag der zugesagten Summe zur Verfügung steht, wobei eine Verzinsung nicht berücksichtigt wird. Sollten Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Todesfall oder Invalidität eingesetzt werden, müssen diese von der garantierten Mindestleistung abgezogen werden. Die Beitragszusage zur Rente ist schließlich ein wichtiger Bestandteil der ergänzenden und späteren Versorgung im Ruhestand und dazu gehört unter anderem die Direktzusage als bedeutender Teil innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge. Diese wird unter anderem auch als unmittelbare Versorgung oder Pensionszusage bezeichnet.