Aufschubzeit

Der Begriff Aufschubzeit ist im Bereich der privaten Rentenversicherung zu finden. Er bezeichnet den Zeitraum zwischen der Zahlung des ersten Beitrags für eine private Altersvorsorge und dem Rentenbeginn. Somit entspricht die Aufschubzeit in Ansätzen der Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung.Im Gegensatz zur staatlichen Altersvorsorge kann der Versicherte bei einer privaten Rentenversicherung den Zeitpunkt des Renteneintritts frei bestimmen. Aus steuerlichen Gründen empfiehlt sich jedoch frühestens ein Renteneintritt mit der Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten. Ebenso werden nur für Verträge mit einer Aufschubzeit von mindestens 12 Jahren steuerliche Vorteile gewährt. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss der Ertragsanteil voll versteuert werden.Grundsätzlich müssen nicht während der gesamten Vertragslaufzeit Beiträge in die private Rentenversicherung gezahlt werden. Die Aufschubzeit ist somit von der Beitragszahldauer abzugrenzen. Die Beitragszahldauer kann kürzer gewählt werden als die Vertragsdauer. Für Altverträge, die vor dem 01.01.2005 in Kraft getreten sind, werden bereits nach 5 Jahren Beitragszahlung Steuervorteile gewährt.

(Stand 08/2010)