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Rürup Rente

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Die Rürup-Rente als private Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler

Während die Riester-Rente als staatlich geförderte Rentenform vor allem für versicherungspflichtig Beschäftigte konzipiert wurde, dient die Rürup-Rente vor allem der privaten Altersvorsorge von Selbständigen und Freiberuflern. Diese Berufsgruppe verfügt häufig über sehr geringe oder gar keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup-Rente erlaubt insofern den Aufbau einer vollwertigen Altersvorsorge und wird vom Staat in Form von Steuervorteilen aktiv unterstützt. Konkret können die eingezahlten Beiträge bis zu einer maximalen Höhe von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge steigt pro Jahr um 2 Prozent und liegt im Jahre 2011 bei 72 Prozent. Bis zum Jahr 2040 sind die Leistungen aus der Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Bei Renteneintritt im Jahre 2011 beträgt der steuerpflichtige Anteil 62 Prozent.

Die Rürup-Rente erlaubt einen flexiblen Vermögensaufbau

Die Rürup-Rente ist nicht zuletzt besonders für Selbständige und Freiberufler geeignet, weil sie ein flexibles Ansparen von Beiträgen ermöglicht. Neben regelmäßigen Monatsbeiträgen kann der Versicherte zusätzliche Sonderzahlungen tätigen, wenn seine Einnahme- und Gewinnsituation dies erlaubt. Die auf diesem Weg eingebrachten Zusatzbeiträge sind nicht nur im genannten Rahmen steuerlich absetzbar sondern kommen unmittelbar der Höhe der späteren Rentenzahlungen zu Gute.

Mehr zur Rürup-Rente finden Sie in unseren FAQ und allgemeinen Informationen

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