
In Deutschland sorgt die gesetzliche Pflegeversicherung seit 1995 für die Grundsicherung von pflegebedürftigen Menschen. Da deren Auszahlungen allerdings nicht an den tatsächlichen Kosten der Pflege orientiert sind sondern lediglich einen Teil der Aufwendungen decken, bietet die private Pflegeversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Die private Pflegeversicherung leistet ihre Zahlungen dann, wenn bei dem Versicherten die Pflegebedürftigkeit und die jeweilige Pflegestufe festgestellt wurde. Sie sorgt dafür, dass der Betroffene alle Leistungen erhält, die notwendig sind, um eine Pflegesituation in Würde, ohne Mangel und ohne Abhängigkeit von Angehörigen zu erleben.
Zur Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge steht Verbrauchern die private Pflegeversicherung in drei verschiedenen Modellen zur Verfügung. Entscheidet man sich für die Pflegekostenversicherung, dann erhält man gegen Vorlage entsprechender Rechnungen eine Erstattung der angefallenen Pflegekosten. Deren maximale Höhe wird innerhalb des Vertrags als Summe oder als Prozentsatz vereinbart. Die Pflegetagegeldversicherung dagegen gewährt dem Versicherten für jeden Tag, an dem er ärztlich bestätigt Pflegeleistungen in Anspruch nehmen muss, eine pauschale Summe, deren Höhe von der jeweiligen Pflegestufe abhängt. Die Pflegerentenversicherung schließlich erbringt ihre Leistungen sowohl bei Pflegebedürftigkeit als auch im Todesfall des Versicherten.
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