Beitragssatz

Als Beitragssatz wird der Preis bezeichnet, welcher in der Unfallversicherung als Prämie und Pflicht-Sozialabgabe fällig wird. Dieser ist an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. an die private Unfallversicherung abzuführen. Der gesetzliche Beitragssatz wird individuell in Anlehnung an die Arbeitstätigkeit beziehungsweise an das Unternehmen berechnet. Hier ist die Gefahrenklasse der Hauptberechnungsfaktor, in der sich das Unternehmen oder die Tätigkeit des Arbeitnehmers befindet. So sind die Beitragssätze für den Forstbetrieb, wo mit Motorsägen oder Ähnlichem gearbeitet wird, höher, als in einer Rechtsanwaltskanzlei mit ausschließlich Büro-Angestellten.

Zusätzlich werden die Löhne der zu versichernden Angestellten zur Beitragsberechnung hinzugezogen. Der Beitragssatz wird um einen sogenannten Beitragsfuß ergänzt. Dieser wird jährlich neu von der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Betriebe gleich hoch festgesetzt. Bei der privaten Unfallversicherung gestaltet sich der Beitragssatz nach folgenden Faktoren:

  • Gefahrenklasse der Arbeitstätigkeit
  • vereinbarte Versicherungssumme für den Schadensfall
  • aktuell durch den Antragsteller ausgeübter Beruf
  • vereinbarte Versicherungsumfang
  • reguläre Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften

Um den besten Beitragssatz in der privaten Unfallversicherung zu erhalten, lohnt sich der Blick in den Versicherung-Vergleich von GELD.de.

Unfall­versicherung
Testsieger und mehr als 160
Tarifkombinationen im Vergleich