Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
Der Grad der Invalidität wird in der Regel vom erstbehandelten Arzt bzw. Ihrem Hausarzt festgestellt. Es kann aber auch sein, dass Ihre Versicherungsgesellschaft einen unabhängigen Arzt damit beauftragt, den Invaliditätsgrad zu bestimmen.
Mittels der Gliedertaxe wird die individuelle Höhe der Entschädigung aus Ihrer Unfallversicherung festgelegt. Sie sollten deshalb auf eine Unfallversicherung mit einer besonders guten Gliedertaxe achten, denn es gibt zwischen den einzelnen Versicherern große Unterschiede. So zählt ein Schaden an der Hand bei einigen Versicherungsgesellschaften als 75 %ige Invalidität, bei den meisten Gesellschaften allerdings nur als 55 %ige.
Durch die Gliedertaxe wird jedem Körperteil ein bestimmter Prozentsatz zugewiesen:
bei Verlust oder Beschädigung | beträgt der Invaliditätsgrad |
eines Auges | 50 % |
eines Daumens | 20 % |
des Gehörs auf einem Ohr | 30 % |
eines Zeigefingers | 10 % |
Viele Versicherer bieten abweichend von dieser Tabelle eine verbesserte Gliedertaxe an, d. h., dass ein höherer Invaliditätsgrad für die gleiche Verletzung gilt. Das führt wiederum dazu, dass der Versicherte mehr Leistung aus seiner Unfallversicherung erhält.
Darüber hinaus gibt es spezielle Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen. Einem Chirurgen, der einen Daumen verloren hat, kann so beispielsweise eine 100 %ige Invalidität zugesprochen werden.
Tarifkombinationen im Vergleich