Fragen und Antworten

Hat das Betreiben von Risiko-Sportarten Auswirkungen auf die Unfallversicherung?

Einige Versicherungsgesellschaften verlangen für das Betreiben einer Risiko-Sportart Risikozuschläge, andere schließen die jeweilige Sportart ganz vom Versicherungsschutz aus. Freizeitsportler sind normalerweise mit versichert.

Wenn Sie eine der folgenden Sportarten betreiben, sollten Sie sich vorab beim Versicherer darüber informieren, ob diese auch mit abgesichert sind:

  • Fallschirmspringen
  • aktives Fliegen eines Flugzeugs als Pilot
  • Paragliding
  • Drachenfliegen
  • Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
  • Tauchen.
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