Ratgeber

stationäre Zusatzversicherung

Eine stationäre Behandlung kennzeichnet sich dadurch, dass die medizinische Versorgung in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung durchgeführt wird. Sie ist die Weiterführung der ambulanten Behandlung. Konnte keine gewünschte Genesung durch häusliche Betreuung erreicht werden, muss ein Einweisungsschein in eine Klinik ausgestellt werden. Dies muss von einem Arzt angeordnet werden. Die stationäre Behandlung soll die Heilung des Patienten gewährleisten und wird grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Zusatzleistungen, wie die Behandlung durch den Chefarzt oder ein Einzelzimmer, sind Leistungen, die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden. Sie können jedoch als Wahlleistung zusätzlich abgeschlossen werden.