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Silvesterunfälle – Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?

Wohnungsbrände, beschädigte Autos, Verletzungen durch Feuerwerkskörper - für tausende Deutsche beginnt das neue Jahr mit einem bösen Erwachen.
Jedes Jahr melden die Deutschen ihren Versicherungen zum Jahreswechsel rund 20.000 Schäden.

Wenn es zum Schlimmsten kommt, fragen sich die Betroffenen oft: Welche Versicherung ersetzt denn jetzt eigentlich welchen Schaden? Wir geben Ihnen hierfür einen Überblick. Schauen Sie bitte, ob Sie auch wirklich den evtl. entstehenden Schaden melden können.

1. Verletzungen durch Feuerwerkskörper

Die private Unfallversicherung zahlt, wenn sich der Versicherte durch einen Feuerwerkskörper verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden erleidet. Sie zahlt nicht, wenn (verbotenerweise) selbstgebastelte Kracher und Raketen Schäden verursachen!
Die Kosten für die Heilbehandlung übernimmt die Krankenkasse.

2. Feuerwerksschäden in fremder Wohnung

Sollte einer Ihrer Gäste aus Versehen in Ihrer Wohnung Schaden durch Feuerwerkskörper anrichten, tritt seine private Haftpflichtversicherung ein. Das gilt natürlich auch umgekehrt: Ihre Haftpflicht greift, wenn Sie in einer fremden Wohnung einen Schaden verursachen. Außerdem übernimmt die private Haftpflichtversicherung auch Schäden, die Kinder z.B. beim Spielen mit Knallfröschen anrichten.
Achtung: Bei Vorsatz zahlt auch die private Haftpflicht nicht!

3. Schäden am Haus

Wichtig für Hausbesitzer: Die Wohngebäudeversicherung greift, wenn durch Feuerwerkskörper Schäden am Haus entstehen. Auch Folgeschäden, z.B. durch Löschwasser, sind mitversichert.

4. Brand- oder Explosionsschäden am Auto

Die Teilkaskoversicherung ersetzt auch Brand- oder Explosionsschäden an Ihrem Auto, also auch für eine verirrte Silvesterrakete. Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden. Darüber hinaus springt die Vollkasko ein, wenn der Wagen mutwillig beschädigt wurde und der Täter nicht ermittelt werden kann.