Ratgeber

Direktversicherungen haben die Nase vorn

Dem aktuellen Map-Report „Betriebliche Altersversorgung 2006/Neugeschäft, Bestand, Perspektiven“ zufolge haben die Direktversicherungen unter den nach § 3 Nummer 63 EStG geförderten Durchführungswegen mit Abstand die Nase vorn. Die Direktversicherung ist ein einfaches und attraktives Modell aus der betrieblichen Altersversorgung um sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzusparen.

Im aktuellen Map-Report Nr. 673 „Betriebliche Altersversorgung 2006/Neugeschäft, Bestand, Perspektiven“ (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) wurde der Marktanteil der fünf Durchführungswege der betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Rückdeckungs-Versicherungen für Direktzusagen und Unterstützungskasse - unter die Lupe genommen. Insgesamt 38 Anbieter aus 18 Konzernen, die mehr als die Hälfte des Marktes abdecken, wurden untersucht. Zur Ergänzung wurden aber auch Zahlen aus der Statistik der BaFin herangezogen.

Sowohl beim Bestand als auch beim Neugeschäft hatte die Direktversicherungen die Nase vorn. Sie ist ein einfaches und attraktives Modell aus der betrieblichen Altersversorgung um sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzusparen.

Zeitraum der Renteneinzahlung - Sparphase - Gehaltsumwandlung

Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers werden im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers durch Gehaltsumwandlung angespart. Auf diese Beiträge braucht der Arbeitnehmer keine Steuern zu zahlen.

Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das Bundeskabinett hatte 2007 die Fortsetzung der so genannten Entgeltumwandlung entschieden. Danach brauchen Arbeitnehmer auch nach 2008 keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zur Betriebsrente zahlen.

Auszahlung bei Eintritt ins Rentenalter / Hinterbliebenenschutz

Beim Eintritt ins Rentenalter wird das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen monatlichen Rente gezahlt. Diese Betriebsrente ist voll zu versteuern und fließt auch in die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das angesparte Kapital kann auch auf einen Schlag ausgezahlt werden. Nachteil: Sofortige Versteuerung der Auszahlung. Nach dem Tod des Begünstigten erhalten die Hinterbliebenen die Leistungen aus der Betriebsrente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit.

Fazit:

Schon allein wegen der Förderung durch den Staat ist die Direktversicherung attraktiv. Seit dem Jahr 2005 gibt es diese nur noch, wenn es sich um eine Leibrentenversicherung handelt. Je höher der persönliche Steuersatz ist, desto attraktiver ist diese Anlageform. Generell ist jedem Arbeitnehmer die Direktversicherung zu empfehlen. Die staatlich geförderten Beiträge zur Betriebsrente sind "Hartz IV sicher“ und können auch nicht gepfändet werden. Allgemein gilt: Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Altervorsorge, ist diese Form vermutlich der attraktivste Weg für den Mitarbeiter.

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