Vorversicherung

Unter der Vorversicherung versteht man den Rechtsschutzversicherer, bei dem der Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt versichert war. Grundsätzlich haben Kunden das Recht, ihre Versicherung zu kündigen und sich einen neuen Versicherungspartner zu suchen. Es gibt jedoch Negativmerkmale, die unter Umständen dazu führen, dass der neue Vertrag nicht genehmigt wird. Dies kann der Fall sein, wenn die Leistungen aus der Vorversicherung zu häufig in Anspruch genommen wurden oder wenn der Versicherte die Beiträge nicht pünktlich bezahlt hat. Für den erfolgreichen Abschluss einer neuen Versicherung spielt weiterhin eine Rolle, ob der Versicherte seinen alten Vertrag bei der Vorversicherung selbst gekündigt hat oder ob ihm gekündigt wurde.

Beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages muss der Antragsteller verschiedene Fragen zur Vorversicherung und zu den Vorschäden beantworten. Dabei ist es sehr wichtig, dass diese Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte die Versicherung nachweisen können, dass der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat, darf sie einen bereits geschlossenen Vertrag beenden. Die Versicherer sind berechtigt, Daten untereinander auszutauschen. Bei einigen Versicherungen wie der Kfz-Haftpflicht ist dies notwendig, um die Schadenfreiheitsklasse zu übermitteln. Oft ist es notwendig, dass die Vorversicherung gekündigt wurde, bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann. In der Regel betreffen die Angaben zur Vorversicherung nur den letzten Versicherer. Wurde der Versicherer in den vergangenen Jahren mehrfach gewechselt, ist nur der letzte Vorversicherer anzugeben.

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