Strafverfahren

Das Strafverfahren ist ein Begriff aus dem Strafprozessrecht und setzt sich aus mehreren Verfahrensstufen ab dem Verdacht einer begangenen Straftat, zusammen. Dazu zählen unter anderem Körperverletzungen, Diebstahl, Nötigungen sowie Mord- und Totschlag. Das Strafverfahren beginnt offiziell mit dem Ermittlungsverfahren, bei dem Beweise und Indizien gesammelt werden, die eine Schuldhaftigkeit des mutmaßlichen Täters untermauern. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens werden dem Gericht vorgelegt, das anhand dieser über ein Gerichtsverfahren entscheidet. Kommt es zu einem Schuldspruch, geht das Strafverfahren in das sogenannte Vollstreckungsverfahren als letzte Etappe über. Diese tritt ein, wenn ein Urteilsspruch rechtskräftig ist und eine Strafsetzung wie beispielsweise Geldstrafen oder Haftstrafen, fällig werden.

Eine Rechtsschutzversicherung greift in den meisten Fällen von Strafverfahren nicht. Rechtsschutzversicherungen beschränken sich meist auf verkehrsrechtliche Strafverfahren. Voraussetzung ist, dass im Ermittlungsverfahren von einer fahrlässig verursachten Straftat ausgegangen werden kann. Bei Strafverfahren außerhalb des Verkehrsrecht werden diese nur vom Rechtsschutz gedeckt, wenn das Delikt nicht nur bei Vorsätzlichkeit bestraft wird, sondern auch bei fahrlässiger Handlung. Darunter fällt zum Beispiel eine Körperverletzung, die bereits als fahrlässige Aktion, unter das Strafrecht fällt. Allerdings bieten manche Versicherungen auch einen Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier übernehmen Versicherer die Kosten für spezielle Fachanwälte, um auch bei Delikten mit der Vorsatzvermutung einen Versicherungsschutz zu Verfügung zu stellen. Unter GELD.de sind die günstigsten Rechtsschutzversicherungen zu finden.

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