Sachenrecht

Das Sachenrecht bezieht sich auf ein Verhältnis zwischen Personen und Sachen, welches auch das privatrechtliche Schuldverhältnis einschließt. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem klassischen Schuldrecht, bei dem es ausschließlich um Personen geht. Zum Beispiel fallen Teile des Vertragswesen unter das Sachenrecht. Hier können Nicht-Einhaltungen vertraglicher Vereinbarungen, sittenwidrige Vertragsklauseln oder mangelhafte Vertragserfüllungen rechtliche Streitigkeit im Sachenrecht hervorrufen.

Das ist der Fall, wenn die Autowerkstatt ein Kundenfahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert hat, Kaufpreisminderungen bei mangelhaften Warenartikeln gefordert werden oder ein Kunde eine bestellte Ware nicht bezahlt. Angelegenheiten, die einen Mietvertrag von Immobilien umfassen, zählen ebenso wenig zum Sachrecht wie Arbeitsverträge. Diese unterliegen dem Wohnungs- und Gebäuderechtsschutz beziehungsweise dem Arbeitsrecht. Allerdings zählt dagegen beispielsweise Angelegenheiten im Nießbrauchbereich zu den dinglichen Rechten, da sich diese auf Immobilieneigentum oder dessen Besitz beziehen und es sich damit wieder um eine Sache handelt. Vor allem hier kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten, dessen Kosten über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können. Mit dem Rechtsschutzversicherung Vergleich von GELD.de finden Interessenten von Sachenrecht-Rechtsschutz detaillierte Informationen über Leistungen und Leistungsausschlüsse verschiedenster Versicherungsanbieter.

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