Rechtsstreit

Unter Rechtsstreit ist grundsätzlich eine Auseinandersetzung von rechtlichen Angelegenheiten zwischen zwei oder auch mehreren Parteien mit gegensätzlichen Interessen in einem gerichtlichen Verfahren zu verstehen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Rechtsstreit jedoch bereits für die vorgerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Der Rechtsstreit wird stets durch eine entsprechende Klage eingeleitet (bei einem Strafprozess wird sogleich von einer Anklage gesprochen), wobei es das Ziel ist, den strittigen Sachverhalt mit Hilfe einer verbindlichen Entscheidung durch das Gericht – entweder ein Gerichtsurteil oder auch einen Gerichtsbeschluss – zu klären.

Aus dem Blickwinkel des Klägers wird der Rechtsstreit als Aktivprozess bezeichnet, da dieser mit der Klageerhebung aktiv agiert. Aus der Perspektive des Beklagten hingegen ist unter dem Rechtsstreit ein Passivprozess zu verstehen, da dieser den Prozess gewissermaßen „erleiden“ muss. Wird in einem Rechtsstreit ein Urteil gefällt, so trägt im Regelfall die unterliegende Partei sämtliche Verfahrenskosten. Wer nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben möchte, muss eine Rechtsschutzversicherung besitzen, diese übernimmt nämlich in einem Rechtsstreit das finanzielle Risiko.

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