Berufung

Unter Berufung ist ein Rechtsmittel zu verstehen, welches gegen erstinstanzliche Urteile eingelegt werden kann. Legt ein Angeklagter etwa gegen ein Urteil in erster Instanz Berufung ein, weil er beispielsweise mit dem Strafmaß nicht zufrieden ist, dann verliert das Gerichtsurteil zunächst seine Wirksamkeit und die Sache wird zur Entscheidung an die nächst höhere Instanz weitergegeben. In der zweiten Tatsacheninstanz kommt es sodann zur rechtlichen und tatsächlichen Prüfung des Urteils aus der ersten Instanz. In Zivil- und Strafprozessen fällt die Berufung in den Zuständigkeitsbereich der Landes- und Oberlandesgerichte. Geht ein Verwaltungsverfahren in die Berufung, dann wird der Sachverhalt vor das Oberverwaltungsgericht des entsprechenden Landes gebracht.

Ob und inwieweit das Rechtsmittel der Berufung erfolgversprechend ist, kann im Einzelfall der Rechtsanwalt am besten beurteilen. Laien ohne rechtliche Vertretung haben hier kaum eine Chance, weshalb bei den Revisionsinstanzen auch Anwaltszwang herrscht. Wer sich also tatsächlich durch die Instanzen streiten möchte, sollte in jedem Fall eine gute Rechtsschutz haben, um die finanziellen Belastungen abgesichert zu wissen.

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