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DGB Rechtsschutz

DGB RechtsschutzDie DGB Rechtsschutz GmbH steht für die Rechtsschutzversicherung der gleichnamigen Gewerkschaft. Gegründet wurde sie im Jahr 1998. Heute erbringt das Unternehmen die Prozessvertretung sowie Rechtsberatung für mehr als sechs Millionen Kunden. Das Angebot richtet sich an Personen im gesamten Bundesgebiet, die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften sind. Demnach setzt die Versicherung die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft voraus. Die Leistungen der DGB Rechtsschutzversicherung beschränken sich auf folgende Rechtsbereiche:

  • arbeitsrechtliche Streitfälle (z.B. Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis, Rechtsstreite wegen Gehalts- und Lohnansprüche oder Kündigungsschutzverfahren)
  • sozialrechtliche Auseinandersetzungen (also Streitigkeiten mit den Trägern der Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung und den Jobcentern)

Kontakt im Schadensfall

Sie erreichen die DGB Rechtsschutz GmbH unter der Anschrift: Hans-Böckler-Straße 39 in 40476 Düsseldorf. Eine DGB Rechtsschutz Hotline für den Schadenfall ist nicht verfügbar. Auch telefonische Auskünfte sowie eine Online-Rechtsberatung sind nicht möglich. Stattdessen sollen sich Kunden zunächst immer an die örtliche Geschäfts- oder Verwaltungsstelle der eigenen Gewerkschaft wenden.

Erfahrungen und Test zur DGB Rechtsschutz

Zur DGB Rechtsschutzversicherung liegen keine Testurteile vor. Die Mitglieder schätzen diese Serviceleistung, zumal sie abgesehen vom Mitgliedsbeitrag mit keinen weiteren Kosten verbunden belastet werden. Einige vermissen allerdings den Versicherungsschutz im Verkehrs- und Wohnungsbereich.

Kündigung der DGB-Versicherung

Der DGB Rechtsschutz basiert nicht auf einen eigens abgeschlossenen Vertrag sondern ist vielmehr eine Serviceleistung, die Mitgliedern der Gewerkschaft zusteht. Wird die Versicherung eingeschaltet, geht das Mitglied ein Mandatsverhältnis mit dem DGB ein. Ein Anspruch auf diese Leistung entfällt mit Beendigung der Mitgliedschaft.

Leistungen, Bedingungen und Kosten

Vor den Verwaltungsgerichten unterstützt die DGB-Rechtsschutz Beamte, die Mitglied im DGB sind, in allen Fragen des öffentlichen Dienstrechtes. Beispielsweise besteht Versicherungsschutz in Verfahren gegen den öffentlichen Arbeitgeber in Zusammenhang mit sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen. Kostenpflichtig ist lediglich die Mitgliedschaft, während die Tätigkeit im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen kostenfrei angeboten wird.

Die DGB Rechtsschutzversicherung stellt dagegen keine Leistungen bei Streitigkeiten aus dem Verkehrsbereich bereit, etwa wenn ein Bußgeldbescheid ergeht oder sofern nach einem Verkehrsunfall ein Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden soll. Ebenso nicht versicherbar sind Konflikte aus dem Wohnbereich, etwa im Zusammengang mit Anliegerabgaben, Wohnungskündigung oder einer Betriebskostenabrechnung.

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