Ratgeber

Öltankhaftpflichtversicherung Ratgeber

Als Hauseigentümer sowie Mieter eines Hauses, das über eine Ölheizung mit dazugehörigem ober- bzw. unterirdischen Öltank verfügt, ist es notwendig, eine Öltank-Haftpflichtversicherung (auch Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung genannt) zu besitzen.

 

Schon ein einziger Liter Heizöl, der ins Grundwasser gelangt, macht bis zu eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar! Das kann aufgrund der weit reichenden Umweltschäden sehr teuer werden, denn Sie haften auch ohne eigenes Verschulden unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Dabei ist es egal, ob Sie den Tank selbst benutzen oder nur vermieten.

 

Die regelmäßige Wartung des Öltanks sollte daher oberste Priorität haben, um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Dennoch haften Sie als Tankbesitzer auch dann, wenn ein technischer Defekt vorliegt – unabhängig davon, ob Ihre Ölheizung regelmäßig von einem Spezialisten gewartet wurde oder nicht. Hierbei ist es egal, ob der Tankbesitzer selbst oder ein anderer den Schaden verursacht hat.

 

Von Seiten des Gesetzgebers gilt aufgrund dieses hohen Risikos die so genannte Gefährdungshaftung nach § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Er besagt, dass „der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt haftet“.