Ratgeber

Kosten

Nach arten sind die einer Lebensversicherung identisch. Dabei unterscheidet man zwischen:

  • Stückkosten (pauschaler betrag: z. B. 12 € / Jahr)
  • Verwaltungskosten ( für laufende Vertragsverwaltung, die anteilig in jedem Beitrag enthalten sind)
  • Inkassokosten
  • Ratenzuschläge ( für erhöhten Verwaltungsaufwand bei nicht jährlicher Zahlungsweise)
  • Abschlusskosten (z. B. Provision, Vertragsdokumentation, Risikoprüfung, ärztliche Untersuchung).

Obwohl sie bei der Prämienberechnung eine Beitragserhöhung über die gesamte Beitragszahlungsdauer bewirken, werden die Abschlusskosten meist in vollem Umfang den ersten Beiträgen entnommen. Das führt bei Tarifen mit Sparanteil dazu, dass bei einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren kein Geld ausgezahlt wird. Ungezillmerte Tarife bzw. Tarife mit verteilten Abschlusskosten sind Tarife, bei denen die Abschlusskosten laufend den Prämien entnommen werden.

Risikoprämien sind anteilig in jedem Beitrag enthalten. Sie sind in der Regel bei Verträgen, bei denen der Versicherer vom Tod des Versicherten profitiert (Rentenversicherung) negativ. Folglich werden sie vom zu zahlenden Beitrag abgezogen. Die Sparprämie ist der verbleibende Teil des Beitrages. Dieser dient mit dem rechnungsmäßigen Zins aufs bisherige Guthaben zum Aufbau der Deckungsrückstellung. Sparprämien können jedoch auch negativ sein.

Natürlich kann es auch zusätzlich noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle geben.