In Deutschland ist diese Form der Lebensversicherung als Geldanlage sehr verbreitet. Die vereint Todesfall-Leistung und Sparanlage. Sie leistet die versicherte Todesfallsumme an die Bezugsberechtigen beim Tod des Versicherten. Sollte der Versicherte den Ablauf der Versicherungsdauer erleben, wird die Erlebensfall-Leistung an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht für den Erlebens- und Todesfall getrennt festlegen.
Auszahlungen von Lebensversicherungen sind bei Verträgen ab dem 01.01.2005 nicht mehr steuerfrei. Jedoch sind die Riester-Rente sowie die Rürup-Rente nach wie vor steuerlich begünstigt.
Die typischsten Anwendungen von en sind:
- Kapitalanlage & -aufbau
- Kombination zur Familienabsicherung
- Sicherung des Darlehens
- Rückdeckungsversicherung
- Kosten-, Aufwendungsdeckung im Zusammenhang mit Todesfall, zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung.
Man kann die tariftechnisch wie folgt unterteilen:
- auf Todes-, Erlebensfall (gemischte / klassische )
- mit lebenslangem Todesfall-Schutz
- auf verbundene Leben
- Terminfix-Versicherung
- Options-Tarif.
mit lebenslangem Todesfall-Schutz:
Mit Erreichen eines bestimmten Alters endet die Beitragszahlungsdauer. Der Versicherte bleibt danach bis zu seinem Tod beitragsfrei versichert.
Terminfix-Versicherung:
Die Versicherungsleistung wird zu einem bestimmten Termin fällig – egal ob der Versicherte diesen Termin erlebt oder nicht. Die Beitragszahlungspflicht entfällt beim Eintritt des Versicherungsfalls. Jedoch wird die Versicherungsleistung erst zum Ablauf fällig.