Ratgeber

Kapital-Lebensversicherung

In Deutschland ist diese Form der Lebensversicherung als Geldanlage sehr verbreitet. Die vereint Todesfall-Leistung und Sparanlage. Sie leistet die versicherte Todesfallsumme an die Bezugsberechtigen beim Tod des Versicherten. Sollte der Versicherte den Ablauf der Versicherungsdauer erleben, wird die Erlebensfall-Leistung an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht für den Erlebens- und Todesfall getrennt festlegen.

Auszahlungen von Lebensversicherungen sind bei Verträgen ab dem 01.01.2005 nicht mehr steuerfrei. Jedoch sind die Riester-Rente sowie die Rürup-Rente nach wie vor steuerlich begünstigt.

Die typischsten Anwendungen von en sind:

  • Kapitalanlage & -aufbau
  • Kombination zur Familienabsicherung
  • Sicherung des Darlehens
  • Rückdeckungsversicherung
  • Kosten-, Aufwendungsdeckung im Zusammenhang mit Todesfall, zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung.

Man kann die tariftechnisch wie folgt unterteilen:

  • auf Todes-, Erlebensfall (gemischte / klassische )
  • mit lebenslangem Todesfall-Schutz
  • auf verbundene Leben
  • Terminfix-Versicherung
  • Options-Tarif.

mit lebenslangem Todesfall-Schutz:

Mit Erreichen eines bestimmten Alters endet die Beitragszahlungsdauer. Der Versicherte bleibt danach bis zu seinem Tod beitragsfrei versichert.

Terminfix-Versicherung:

Die Versicherungsleistung wird zu einem bestimmten Termin fällig – egal ob der Versicherte diesen Termin erlebt oder nicht. Die Beitragszahlungspflicht entfällt beim Eintritt des Versicherungsfalls. Jedoch wird die Versicherungsleistung erst zum Ablauf fällig.