Ratgeber

Definition

Eine Lebensversicherung ist grundsätzlich eine Personenversicherung. Sie leistet im Todesfall des Versicherten bzw. wenn dieser ein bestimmtes Alter erreicht. Die Versicherungssumme wird fällig, wenn der Versicherungsfall eintritt. Die Versicherer kalkulieren die Lebensversicherung auf Basis biometrischer Risiken (z. B. Lebenserwartung); diese sind als Sterbetafel dargestellt.