Ratgeber

Bezugsrecht

In Versicherungsverträgen dient das dazu, den Leistungsempfänger aus diesem Vertrag für den Leistungsfall festzulegen. Das Vermerken des Bezugsberechtigten beim Abschluss des Vertrags ist üblich.

Das kann (un-)widerruflich ausgestaltet werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt das widerrufliche . Ein vereinbartes unwiderrufliches kann nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden.