Versicherungen im Vergleich

Ratgeber

Bezugsrecht

In Versicherungsverträgen dient das dazu, den Leistungsempfänger aus diesem Vertrag für den Leistungsfall festzulegen. Das Vermerken des Bezugsberechtigten beim Abschluss des Vertrags ist üblich.

Das kann (un-)widerruflich ausgestaltet werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt das widerrufliche . Ein vereinbartes unwiderrufliches kann nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden.