Was leistet eine Kapital-Lebensversicherung?
In folgenden zwei Fällen leistet die Kapital-Lebensversicherung:
- der Versicherte stirbt während der Vertragslaufzeit (Todesfall)
- der Versicherte erlebt den Vertragsablauf (Erlebensfall).
Todesfall:
Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall ausbezahlt. Das Geld geht an die im Vertrag bestimmte Person; ist niemand bestimmt, sind die Erben automatisch bezugsberechtigt.
Erlebensfall:
Der Versicherte erhält in diesem Fall die Versicherungssumme, zuzüglich der angesammelten Überschuss- / Gewinnanteile.