Ratgeber

Policendarlehen: Liquidität durch Beleihung der Lebensversicherung

Kredit aus der Lebensversicherung

Große Anschaffungen können oft nicht aus der Portokasse bezahlt werden. Um sich finanziellen Spielraum zu verschaffen, nehmen daher viele Menschen Kredite in Anspruch. Andere lösen gar ihre Lebensversicherung auf, um mehr Geld zur Verfügung zu haben. Doch es geht auch ohne Bankkredit oder Kündigung – mit einem Policendarlehen. Dabei wird die Lebensversicherung in Höhe eines bestimmten Betrags beliehen. Dieser ist auf den garantierten Rückkaufswert gegebenenfalls inklusive erreichter Gewinnanteile begrenzt. Der Versicherer schießt also einen Teil der Versicherungsleistung vor, die eigentlich erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wäre. Ein solches Policendarlehen ist bei allen Lebensversicherungen möglich, sofern der Vertrag mit Sicherheit eine entsprechende Leistung vorsieht, so also bei Kapital bildenden und fondsgebundenen Lebensversicherungen. Risikolebensversicherungen sind dagegen ausgenommen, da sie nur bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, etwa bei Tod oder Krankheit des Versicherten leisten.

Versicherung beleihen – Schutz behalten

Ein Policendarlehen kann als Alternative zu einer Beitragsbefreiung oder zu einer Kündigung der Lebensversicherung gewählt werden, um sich finanzielle Liquidität zu sichern. Der Versicherungskunde hat zwei Möglichkeiten, das Policendarlehen zu tilgen. Entweder zahlt er während der verbleibenden Vertragslaufzeit den Darlehensbetrag zurück oder der Wert wird mit der ausbleibenden Versicherungsleistung verrechnet. Der große Vorteil von Policendarlehen ist, dass eine Kündigung des Versicherungsvertrags vermieden wird, bei der bereits gezahlte Abschlusskosten verloren gehen können. Auch bleibt ungeachtet der Beleihung der Todesfallschutz der Lebensversicherung bestehen. Weitere Sicherheiten sind nicht zu erbringen, da das Darlehen durch die vom Versicherten bereits gezahlten Beiträge gewährt wird.